Quelle: www.belgium.be
Belgien: 2021-08-20 16:45:18 ,
Der Konsultationsausschuss hat heute die epidemiologische Lage in unserem Land ausführlich erörtert. Die Erreichung der Ziele des Sommerplans ermöglicht es, wie geplant, eine Reihe von Beschränkungen ab dem 1. September aufzuheben. Darüber hinaus müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um in allen Gemeinden unseres Landes eine Mindestschwelle von 70% Vollimpfungen zu erreichen, als Sprungbrett für eine vollständige Impfung der Bevölkerung.
Der Konsultationsausschuss stellt fest, dass es einen Trend zu einem langsamen, aber anhaltenden Anstieg der Infektionszahlen gibt. Das COVID-19-Kommissariat bestätigt jedoch, dass die Situation vor allem in den Krankenhäusern beherrschbar ist und bleibt. Das ist das Ergebnis der erfolgreichen Impfkampagne. Mehr als 90% der über 65-Jährigen und schutzbedürftigen Menschen in unserem Land sind vollständig geimpft; fast 70% der Gesamtbevölkerung wurden geimpft. Dies macht Belgien zu einem der leistungsstärksten Impfländer in der Europäischen Union und der Welt.
Neuer Schritt im Sommerplan
Da das gesetzte Ziel einer Impfquote von 70% der Erwachsenen erreicht wurde, beschloss der Konsultationsausschuss, ab dem 1. September den nächsten Schritt im Sommerplan zu gehen.
Im Einzelnen sind dies:
1. Runde Meetings im privaten Raum
Keine Einschränkungen mehr für Versammlungen im Haus oder in Touristenunterkünften.
2. Runde Telearbeit
Der Konsultationsausschuss fordert die Unternehmen auf, die Telearbeit strukturell zu verankern.
3. Runde Professionelle Hospitality-Aktivitäten
Keine Einschränkungen mehr bei Öffnungs- und Schließzeiten (einschließlich Heimdiensten), Anzahl der Personen pro Tisch, Abstand zwischen Tischgruppen, Terrassen, Lärmpegel und Barservice. Die Verpflichtung, nur Sitzplätze zur Verfügung zu stellen, entfällt ebenfalls.
Bei Reisen innerhalb eines Gastronomiebetriebes gilt weiterhin die Mundmaskenpflicht.
Diskotheken und Tanzloka können ab dem 1. Oktober auf der Grundlage strengerer Protokolle in Bezug auf Luftqualität, Belüftung und maximale Kapazität in Abhängigkeit von der Oberfläche geöffnet werden. Ab dem 1. Oktober ist das Tanzen in Cafés wieder erlaubt. Die Länder können jederzeit beschließen, diese Modalitäten strenger anzuwenden.
4. Platz Aktivitäten im organisierten Kontext
Keine Einschränkungen mehr für Aktivitäten in einem organisierten Kontext, insbesondere organisiert von einem Verein oder Verein.
5. Platz Private Feiern
Keine Einschränkungen mehr für Buffets und Tanz während privater Feiern, besonders während Hochzeiten.
6. Platz Gottesdienste
Keine Einschränkungen mehr für standesamtliche Eheschließungen, Beerdigungen, die individuelle und kollektive Ausübung der überkonfessionellen moralischen Dienste innerhalb einer philosophisch-philosophischen Vereinigung, den individuellen oder kollektiven Besuch eines Gebäudes für Gottesdienste oder nicht-konfessionelle moralische Dienste.
Die Mundmaskenpflicht wird beibehalten.
7. Platz Eventsektor und Covid Safe Ticket
Keine Einschränkungen mehr für Indoor-Veranstaltungen mit weniger als 200 Zuschauern und weniger als 400 Zuschauern im Freien, es sei denn, die zuständige lokale Behörde entscheidet anders.
Veranstaltungen mit mehr als 200 Zuschauern im Innenbereich oder mehr als 400 Zuschauern im Freien können das Covid Safe Ticket ab dem 1. September nutzen. Nur in diesem Fall erlöschen die Pflichten bezüglich Mundmaske, Social Distancing und CIRM/CERM.
Ab dem 1. Oktober wird diese Schwelle mindestens auf Veranstaltungen mit 500 Zuschauern im Innen- und 750 Zuschauern draußen angehoben.
Angesichts der niedrigeren Impfquote in einer Reihe von Gemeinden der Region Brüssel-Hauptstadt hat die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt mitgeteilt, dass sie ab dem 1. September keine Lockerungen mehr anwenden wird, auch im Bereich des Gastgewerbes und der Telearbeit.
***
Obligatorisches Tragen einer Mundmaske und Sicherheitsabstand einhalten
Das Tragen einer Mundmaske und die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von eineinhalb Metern bleiben wichtige Werkzeuge, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Deshalb bleibt das Tragen einer Mundmaske in einer ganzen Reihe von Situationen obligatorisch, darunter in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Bahnhöfen, in Geschäften und Einkaufszentren, bei Reisen in Gastronomiebetrieben, in Konferenzräumen, Messen, Auditorien, Gotteshäusern, Gerichtsgebäuden, Bibliotheken und bei Demonstrationen. Die Mundmaskenpflicht gilt auch weiterhin für belebte Orte wie Einkaufsstraßen, Messen und Messen, wie von der zuständigen lokalen Regierung festgelegt.
Ab dem 1. September ist das Tragen der Mundmaske in den öffentlich zugänglichen Räumen von Unternehmen, Behörden oder Vereinen sowie im Kultur-, Fest-, Sport-, Freizeit- und Eventbereich bei Veranstaltungen und privaten Feiern mit weniger als 200 Zuschauern im Innen- und 400 Zuschauern im Außenbereich nicht mehr verpflichtend, sofern die lokale Regierung nichts anderes beschließt.
***
Obligatorische Impfung von Gesundheitsdienstleistern
Angesichts der entscheidenden Rolle der Gesundheitsdienstleister bei der Bekämpfung von COVID-19 und der Notwendigkeit, die Patienten maximal zu schützen, fordert der Konsultationsausschuss zu prüfen, unter welchen Modalitäten die Verpflichtung zur vollständigen Impfung für alle Gesundheitsdienstleister, einschließlich selbstständiger, sowohl im ambulanten Bereich als auch in Gesundheitseinrichtungen eingeführt werden kann.
Die Gesundheitsminister werden auch gebeten, die Impfrate der Gesundheitsdienstleister pro Gesundheitseinrichtung so schnell wie möglich zu veröffentlichen.
***
Zusätzliche Anstrengungen für eine vollständige Impfung
Die vollständige Impfung bleibt die Hauptantwort auf die epidemiologische Evolution.
Um die Viruszirkulation und die Krankenhausbelastung zu reduzieren, muss in allen Gemeinden des Landes die Mindestgrenze einer Vollimpfrate von 70% erreicht werden, als Zwischenschritt hin zu einer Vollständigimpfung der Bevölkerung.
In einer Reihe von Gemeinden bleibt die Impfrate unter diesem Niveau. Dies ist in den drei Regionen der Fall, insbesondere aber in der Region Brüssel-Hauptstadt.
Der Konsultationsausschuss unterstützt daher die Absicht der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, spezifische Maßnahmen zur Sensibilisierung der Menschen und zur Annäherung der Impfungen an den Wohnort zu organisieren, einschließlich Tür-zu-Tür-Initiativen. Auch die Region Brüssel-Hauptstadt empfiehlt weiterhin nachdrücklich Telearbeit.
Den Bundesländern mit Kommunen, in denen die epidemiologische oder Impfsituation es erfordert, wird die Möglichkeit gegeben, das Covid Safe Ticket für andere Aktivitäten als Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen.
Vorbereitung auf die postföderalische Phase
Das COVID-19-Kommissariat und das Nationale Krisenzentrum werden gebeten, einen detaillierten Bericht darüber zu erstellen, wie das mögliche Ende der föderalen Phase und die postföderalische Phase organisiert werden sollte. Auch das Mandat des COVID-19-Kommissariats wird um sechs Monate verlängert, unter anderem um die Beendigung der Bundesphase zu überwachen und die Übertragung von Aufträgen sicherzustellen.
Weitere Informationen:
Lesen Sie diesen Artikel und mehr von www.belgium.be