Quelle: www.belgium.be
Belgien: 2021-06-18 14: 31: 47 ,
Bund und Länder haben heute im Konsultationsausschuss beschlossen, am 27. Juni den nächsten Schritt des Sommerplans zu aktivieren.
Der Ausschuss stellt fest, dass sich die Zahl der täglichen Krankenhauseinweisungen in den letzten sieben Tagen auf weniger als 75 Einweisungen pro Tag entwickelt hat und dass die Zahl der krankenhauskranken Betten, die von Corona-Patienten belegt werden, weniger als 1.000 beträgt. Die Positivitätsrate ist im gleichen Zeitraum unter 4% gefallen.
Vollständige Impfung
Der Konsultationsausschuss betont, wie wichtig eine vollständige Impfung ist, um so gut wie möglich geschützt zu sein. Ziel bleibt es, so viele Menschen wie möglich so schnell wie möglich zu impfen. Solange sich vollgeimpfte Personen und noch nicht vollständig geimpfte Personen weiterhin treffen, bleibt die Einhaltung eines Abstands von eineinhalb Metern und das Tragen einer Mundmaske empfehlenswert.
27. Juni 2021: neuer Schritt Sommerplan
Der Rückgang der Zahl der Infektionen und Krankenhauseinweisungen ab dem 27. Juni ermöglicht einen neuen Schritt im Sommerplan:
1. Runde Soziale Kontakte: bis zu 8 Personen im Inneren, ausgenommen Mitglieder Der eigenen Familie und Kinder bis einschließlich 12 Jahre. Dies gilt auch für Familienurlaube in einem Beherbergungsbetrieb.
Touristenunterkünfte, die mehr als 15 Personen beherbergen können, haben keine Einschränkungen, sofern die geltenden Protokolle eingehalten werden.
2. Runde Einkaufen: Keine Begrenzung der Anzahl der Personen, mit denen Sie einkaufen können. Mundmaske bleibt Pflicht.
3, Verpflegung:
Maximal 8 Personen sind erlaubt, Kinder bis 12 Jahre werden nicht gezählt. Ein Haushalt kann sich einen Tisch teilen.
Die obligatorische Schließzeit verzögert sich bis 1: 00 Uhr nachts. Diese Schließzeit gilt auch für die Catering-Lieferung zu Ihren Haus- und Nachtgeschäften.
Die Verwendung von Plexiglas ist auf den Terrassen als Alternative zur 1,5-Meter-Regel zwischen den Tischfirmen erlaubt.
Café-Sportarten und Glücksspiele sind erlaubt, sofern sie eine Mundmaske tragen.
Für Bankette und Empfänge gibt es keine Höchstgrenzen mehr in Bezug auf die Teilnehmerzahl. Im Übrigen gelten die Regeln der Gastronomie.
4. Platz Gottesdienste: bis zu 200 Personen drinnen und 400 Personen draußen. Bei der Nutzung von CERM oder CIRM gelten die Bestimmungen für den Veranstaltungsbereich.
5. Platz Märkte, Messen, Messen, Floh- und Flohmärkte: von einer Besucherzahl von 5.000 Personen mit einem Einbahnverkehrsplan, mit separatem Ein- und Ausgang. Mundmaskenpflicht im Juli und August.
6. Platz Messen: von einer Anzahl von Besuchern von 5.000 Menschen mit einem Einbahnverkehrsplan, mit separatem Eingang und Ausgang. Mundmaskenpflicht im Juli und August. Mit desinfizierenden Händen für die Attraktion und Social Distancing zwischen Besuchern oder erlaubten Gruppen. Die geltenden Regeln werden am Stand oder in der Attraktion angezeigt.
7. Platz Zugelassene Kapazitätsereignisse:
- Inside: Erhöhung der CIRM-Kapazität um 100% auf maximal 2.000 Teilnehmer, mit einer Erhöhung auf 4.000 Teilnehmer für Testveranstaltungen und dies sobald das COVID Safe Ticket verfügbar ist und nur, wenn das COVID Safe Ticket Zugang zur Veranstaltung gewährt.
- Draußen: Erhöhung von 2.500 auf 5.000 Teilnehmer, wenn nur das COVID Safe Ticket Zugang gewährt.
8. Versammlungen und Demonstrationen: Das nächtliche Versammlungsverbot erlischt und die Demonstrationsbeschränkungen werden aufgehoben, sofern die Mundmaskenpflicht und die Sicherheitsabstandspflicht eingehalten werden.
9. September Teambuildings: Physische Teambuildings sind wieder erlaubt.
Bereich Servicegutscheine
Der Konsultationsausschuss beschließt die Verlängerung der geltenden Maßnahmen im Bereich der Dienstleistungsgutscheine bis zum 30. September 2021, einschließlich der Verpflichtung des Arbeitgebers, Mundmaske und Desinfektionsgel pro Leistung zur Verfügung zu stellen.
Klarstellungen
Schließlich nimmt der Vermittlungsausschuss eine Reihe von Klarstellungen vor:
- Bei allen sportlichen Aktivitäten darf jeder Teilnehmer bis zum Alter von 18 Jahren von einem Mitglied derselben Familie begleitet werden.
- Sanitäre Infrastruktur wie Umkleidekabinen und Duschen können genutzt werden.
- Bei Catering-Aktivitäten bei Veranstaltungen, kulturellen und anderen Aufführungen, sportlichen Wettbewerben, Trainingseinheiten und Kongressen ist auch das Mitnehmen erlaubt.
- Veranstalter, die das COVID Safe Ticket nutzen, sind nicht verpflichtet, die Testmöglichkeit am Eingang der Veranstaltung anzubieten.
- Die Mundmaskenpflicht bei Outdoor-Veranstaltungen erlischt, wenn man sitzt.
Ein weiterer Konsultationsausschuss ist für den 16. Juli geplant.
Endlich… 10 Tipps, um den Sommer sicher zu genießen
- Lassen Sie sich impfen. Je mehr Menschen geimpft werden, desto sicherer für uns alle.
- Waschen Sie Sich regelmäßig die Hände. Und auch die anderen Hygieneregeln wie beim Husten oder Niesen beachten.
- Krank oder Symptome? Bleiben Sie zu Hause und wenden Sie sich an Ihren Arzt.
- Testen Sie sich, wenn Sie noch nicht geimpft wurden. Einen Selbsttest finden Sie beim Apotheker.
- Wählen Sie draußen. Weil es draußen sicherer ist.
- Kleiner ist feiner. Eine Gruppe von fünf ist sicherer als eine Gruppe von fünfzig.
- Alle im Unternehmen geimpft? Die Mundmasken dürfen abgelassen werden.
- Lüften und Lüften von Innenräumen. Auf diese Weise vermeiden Sie eine Viruswolke im Inneren.
- Halten Sie einen sicheren Abstand. Mit eineinhalb Metern bleibt es sicherer, bis alle geimpft sind.
- Bewahren Sie es auf Reisen sicher auf. Laden Sie das digitale Corona-Zertifikat herunter, nutzen Sie Ihre Corona-App und informieren Sie sich über lokale Regeln.
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